Freiheit für Alexander, 11 Jahre alt, geboren in Cottbus.
Ehemaliger guter Schüler der Bauhausschule in Cottbus.
Der Vater wollte keine intimen Kontakte mit dem Gutachter.
Herr W. war einer von drei Gutachtern, die für den Vater waren. Herr W. war gegen den Vater.
Seit dem 5. Dezember 2022 steht Alex unter der Obhut des Jugendamtes Cottbus und ist bestraft:
Er darf in Cottbus oder Lychen (Wohnort) keine Schule besuchen.
Für die Richterin, Frau H., AG Cottbus war dies unwichtig (Aktenzeichen: 97 F 243/22).
Alex ist intellektuell begabt, aber chronisch krank.
Er hatte 12 Operationen in Berlin und Cottbus, seit seiner Geburt bei seinem Kindesvater.
Für die Kindesmutter, Frau S., ist Alex unwichtig. Der Vater ist Komponist (gegen Drogen und Alkohol).
Stattdessen können alle drogensüchtigen Eltern mit Kindern im Haushalt weiterhin in Cottbus Drogen kaufen und verkaufen, mit voller Akzeptanz von den Mitarbeitern des Jugendamtes (Geldgeber), Richtern, Beiständen und der Familienhilfe.
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Versucht eine Person in einer Notlage nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen, kann das für denjenigen weder straf- noch zivilrechtliche Auswirkungen haben, auch wenn die Hilfeleistung nur suboptimal verläuft. Liebe Polizei, Staatsanwaltschaft. Artikel 2,3,5,8,34 GG+§323c StGB+ § 839 BGB, § 35 StGB ,§ 32 StGB.
Liebe Bürger. Lesen, übertragen.
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